A l l g e m e i n e    G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n ( " A G B " )

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienstleistung „park.ME“

(Handyparken mittels APP) der Trafficpass Holding GmbH (im Folgenden "Trafficpass"),

Vers.02, Stand 22.2.2012.

 

1. Registrierung

Vor der erstmaligen Nutzung von „park.ME“ (Handyparken mittels APP) ist eine

Registrierung des Benutzers bei der Traficpass Holding GmbH unter

www.trafficpass.com oder bei einer von Trafficpass autorisierten Vertriebsstelle zu

registrieren. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit der Registrierung die

Kenntnisnahme und akzeptiert die Geltung dieser AGB.

Die Registrierung kann über alle gängigen Smartphones (Android, iPhone), Tablet-

PCs etc. unter www.trafficpass.com vorgenommen werden.

Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen

und etwaige Änderungen zu aktualisieren.

 

2. Freischaltung / Initialisierung

Nach vollständiger Registrierung (Ausfüllen der Pflichtfelder) erhält der Kunde/die

Kundin die persönlichen Zugangsdaten (Benutzer + Paßwort) sowie einen

Aktivierungslink (einmaliges Vorgehen) an die angegebene e-mail-Adresse; danach

wird durch den Kunden/die Kundin die App „park.ME“ über market oder iTunes

kostenlos geladen und installiert.

Durch die einmalige Eingabe von Benutzercode und Passwort (aus dem

zugegangenen e-mail) und Eintragung des KFZ-Kennzeichens ist das System

betriebsbereit.

Dieser Ablauf muss aus Sicherheitsgründen einmalig vor Inbetriebnahme

vorgenommen werden.

 

3. Nutzungsrecht

Der Benutzer/die Benutzerin ist berechtigt, park.ME in allen angeschlossenen Städten

zu nutzen. sind. Eine aktuelle Liste über das Angebot ist unter

www.trafficpass.com/Standorte veröffentlicht.

 

4. Geltung der Tarife und Bedingungen von Betreibern / Städten

Mit der Verwendung bzw. Nutzung von park.ME akzeptiert der Benutzer/die

Benutzerin die jeweils geltenden Tarife und Bedingungen gegenüber dem jeweiligen

Betreiber (Städte und Kommunen) und Trafficpass. Zur Bezahlung der Parkgebühren

ist der Kunde ausschließlich gegenüber Trafficpass berechtigt und verpflichtet.

 

5. Abrechnung

Trafficpass verrechnet die vom Benutzer/der Benutzerin bezogenen Leistungen

jeweils am 15. eines Monats und zum Monatsletzten. Die Rechnungen werden dem

Nutzer automatisch in sein persönliches Trafficpass-Kundenportal zugestellt und

entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen elektronische

Rechnungen (derzeit § 11 Abs 2 Umsatzsteuergesetz).

Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb der gesetzlichen Frist ab Erhalt

zu erheben. Durch Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gelten die Rechnung

sowie unsere allfälligen darin enthaltenen Erklärungen als genehmigt.

Der Benutzer hat das Recht, eine Rechnung in Papierform zu verlangen. Eine solche

Rechnung ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für das

Ausstellen der Rechnung in Papierform kann Trafficpass monatlich ein Entgelt nach

den jeweils geltenden Entgeltbestimmungen verrechnen.

 

6. Kundenportal mit Passwort

Der Benutzer kann unter www.trafficpass.com mit seinem bei der Registrierung

festgelegten Passwort ein Kundenportal verwenden, das ihm die Wartung seiner

persönlichen Daten und die Einsicht in Abrechnungen der letzten sechs Monate

ermöglicht. Der Benutzer verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten.

 

7. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der bei der Registrierung

angebotenen Möglichkeiten. Die Entgelte sind zum jeweiligen Rechnungsstichtag

(Rechnungsdatum). Im Verzugsfall sind 2 % Verzugszinsen pro Monat zu bezahlen;

Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.

 

8. Sicherheit mit Einzugsermächtigung

Im Falle einer Einzugsermächtigung beauftragen Sie Trafficpass Holding GmbH

widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten

Ihres Kontos mittels Einzugsermächtigung einzuziehen. Damit ist auch die

kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine

Verpflichtung zur Einlösung besteht; insbesondere dann, wenn das Konto nicht die

erforderliche Deckung aufweist.

Bei Nichtdurchführung eines Bankeinzugs aufgrund fehlender Kontodeckung oder

Rückbuchung werden seitens Trafficpass die angefallenen Bankspesen sowie ein

Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 5,00 in Rechnung gestellt.

 

9. Tarif park.ME

Es stehen 2 Tarifmodelle für die Nutzung des Service park.ME zur Auswahl:


a) Transaktionsmodell (für Gelegenheitsparker):

Für jeden getätigten Parkvorgang wird eine Gebühr in Höhe von € 0,15/Transaktion,
zuzüglich der jeweiligen Parkgebühr am Monatsende in Rechnung gestellt.

 

b) Flat-Rate (für Vielparker):

Für die Nutzung des Service park.ME ist seitens des Benutzers/der Benutzerin ein
Entgelt in Höhe von EURO 3,00 (flat rate) pro Monat, jeweils im voraus, zuzüglich
der jeweiligen Parkgebühren zu entrichten.
Mit diesem Tarifmodell kann park.ME für 3 Fahrzeuge (Hinterlegung von 3 KFZ-
Kennzeichen im persönlichen Nutzer-Account) genutzt werden.

Es fallen keine weiteren Kosten für Einzeltransaktionen an, insbesondere werden 
keine SMS Gebühren verrechnet.

Für jedes weitere im Benutzerkonto hinterlegte Fahrzeug bzw. KFZ-Kennzeichen, wird
eine monatliche Pauschale in Höhe von € 1,00 zusätzlich zum Flat-Rate-Tarif berechnet.

 


Trafficpass wird dem Benutzer Entgelterhöhungen, soweit es sich nicht um Entgelte

von Betreibern von Parkeinrichtungen handelt, per E-Mail oder im Rahmen einer

Rechnung mitteilen. Wenn der Benutzer einer solchen Mitteilung nicht innerhalb von

sechs Wochen widerspricht, gilt sie als vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird der

Benutzer im Einzelfall separat hingewiesen.

Alle hier angeführten Beträge verstehen sich inklusive 20 % Umsatzsteuer.

 

10. Verfügbarkeit von park.ME bzw. des Trafficpass-Systems

Für die Verfügbarkeit des Service park.ME von Trafficpass gilt folgendes:

• eine aktive Internetverbindung durch den Telekom-Service-Provider

• das Trafficpass-Kundenportal unter www.trafficpass.com ist grundsätzlich auf

24/7-Basis verfügbar. Bei Störungen des Internets sowie bei Wartungsarbeiten

kann es jedoch zu Einschränkungen kommen.

Trafficpass ist in den oben genannten Fällen für ihre Dauer nicht zur Erbringung der

betroffenen Leistungen im Rahmen des Trafficpass-Systems verpflichtet.

 

11. Vertragsdauer

Der Vertrag zwischen Trafficpass und dem Benutzer ist auf unbestimmte Dauer

abgeschlossen. Er kann von jedem der Vertragspartner jeweils mit Wirkung auf den

letzten Tag des Folgemonats, in dem die Kündigungserklärung zugeht, gekündigt

werden. Trafficpass wird jedenfalls etwaige Entgeltvorauszahlungen für Leistungen

von Trafficpass (z. B. Serviceentgelt) für Folgemonate zurückerstatten.

 

12. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der

Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand ist Wien.