A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n ( " A G B " )
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienstleistung „park.ME“
(Handyparken mittels APP) der Trafficpass Holding GmbH (im Folgenden "Trafficpass"),
Vers.02, Stand 22.2.2012.
1. Registrierung
Vor der erstmaligen Nutzung von „park.ME“ (Handyparken mittels APP) ist eine
Registrierung des Benutzers bei der Traficpass Holding GmbH unter
www.trafficpass.com oder bei einer von Trafficpass autorisierten Vertriebsstelle zu
registrieren. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit der Registrierung die
Kenntnisnahme und akzeptiert die Geltung dieser AGB.
Die Registrierung kann über alle gängigen Smartphones (Android, iPhone), Tablet-
PCs etc. unter www.trafficpass.com vorgenommen werden.
Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen
und etwaige Änderungen zu aktualisieren.
2. Freischaltung / Initialisierung
Nach vollständiger Registrierung (Ausfüllen der Pflichtfelder) erhält der Kunde/die
Kundin die persönlichen Zugangsdaten (Benutzer + Paßwort) sowie einen
Aktivierungslink (einmaliges Vorgehen) an die angegebene e-mail-Adresse; danach
wird durch den Kunden/die Kundin die App „park.ME“ über market oder iTunes
kostenlos geladen und installiert.
Durch die einmalige Eingabe von Benutzercode und Passwort (aus dem
zugegangenen e-mail) und Eintragung des KFZ-Kennzeichens ist das System
betriebsbereit.
Dieser Ablauf muss aus Sicherheitsgründen einmalig vor Inbetriebnahme
vorgenommen werden.
3. Nutzungsrecht
Der Benutzer/die Benutzerin ist berechtigt, park.ME in allen angeschlossenen Städten
zu nutzen. sind. Eine aktuelle Liste über das Angebot ist unter
www.trafficpass.com/Standorte veröffentlicht.
4. Geltung der Tarife und Bedingungen von Betreibern / Städten
Mit der Verwendung bzw. Nutzung von park.ME akzeptiert der Benutzer/die
Benutzerin die jeweils geltenden Tarife und Bedingungen gegenüber dem jeweiligen
Betreiber (Städte und Kommunen) und Trafficpass. Zur Bezahlung der Parkgebühren
ist der Kunde ausschließlich gegenüber Trafficpass berechtigt und verpflichtet.
5. Abrechnung
Trafficpass verrechnet die vom Benutzer/der Benutzerin bezogenen Leistungen
jeweils am 15. eines Monats und zum Monatsletzten. Die Rechnungen werden dem
Nutzer automatisch in sein persönliches Trafficpass-Kundenportal zugestellt und
entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen elektronische
Rechnungen (derzeit § 11 Abs 2 Umsatzsteuergesetz).
Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb der gesetzlichen Frist ab Erhalt
zu erheben. Durch Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gelten die Rechnung
sowie unsere allfälligen darin enthaltenen Erklärungen als genehmigt.
Der Benutzer hat das Recht, eine Rechnung in Papierform zu verlangen. Eine solche
Rechnung ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für das
Ausstellen der Rechnung in Papierform kann Trafficpass monatlich ein Entgelt nach
den jeweils geltenden Entgeltbestimmungen verrechnen.
6. Kundenportal mit Passwort
Der Benutzer kann unter www.trafficpass.com mit seinem bei der Registrierung
festgelegten Passwort ein Kundenportal verwenden, das ihm die Wartung seiner
persönlichen Daten und die Einsicht in Abrechnungen der letzten sechs Monate
ermöglicht. Der Benutzer verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten.
7. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der bei der Registrierung
angebotenen Möglichkeiten. Die Entgelte sind zum jeweiligen Rechnungsstichtag
(Rechnungsdatum). Im Verzugsfall sind 2 % Verzugszinsen pro Monat zu bezahlen;
Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.
8. Sicherheit mit Einzugsermächtigung
Im Falle einer Einzugsermächtigung beauftragen Sie Trafficpass Holding GmbH
widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten
Ihres Kontos mittels Einzugsermächtigung einzuziehen. Damit ist auch die
kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine
Verpflichtung zur Einlösung besteht; insbesondere dann, wenn das Konto nicht die
erforderliche Deckung aufweist.
Bei Nichtdurchführung eines Bankeinzugs aufgrund fehlender Kontodeckung oder
Rückbuchung werden seitens Trafficpass die angefallenen Bankspesen sowie ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 5,00 in Rechnung gestellt.
9. Tarif park.ME
Es stehen 2 Tarifmodelle für die Nutzung des Service park.ME zur Auswahl:
a) Transaktionsmodell (für Gelegenheitsparker):
Für jeden getätigten Parkvorgang wird eine Gebühr in Höhe von € 0,15/Transaktion,
zuzüglich der jeweiligen Parkgebühr am Monatsende in Rechnung gestellt.
b) Flat-Rate (für Vielparker):
Für die Nutzung des Service park.ME ist seitens des Benutzers/der Benutzerin ein
Entgelt in Höhe von EURO 3,00 (flat rate) pro Monat, jeweils im voraus, zuzüglich
der jeweiligen Parkgebühren zu entrichten.
Mit diesem Tarifmodell kann park.ME für 3 Fahrzeuge (Hinterlegung von 3 KFZ-
Kennzeichen im persönlichen Nutzer-Account) genutzt werden.
Es fallen keine weiteren Kosten für Einzeltransaktionen an, insbesondere werden
keine SMS Gebühren verrechnet.
Für jedes weitere im Benutzerkonto hinterlegte Fahrzeug bzw. KFZ-Kennzeichen, wird
eine monatliche Pauschale in Höhe von € 1,00 zusätzlich zum Flat-Rate-Tarif berechnet.
Trafficpass wird dem Benutzer Entgelterhöhungen, soweit es sich nicht um Entgelte
von Betreibern von Parkeinrichtungen handelt, per E-Mail oder im Rahmen einer
Rechnung mitteilen. Wenn der Benutzer einer solchen Mitteilung nicht innerhalb von
sechs Wochen widerspricht, gilt sie als vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird der
Benutzer im Einzelfall separat hingewiesen.
Alle hier angeführten Beträge verstehen sich inklusive 20 % Umsatzsteuer.
10. Verfügbarkeit von park.ME bzw. des Trafficpass-Systems
Für die Verfügbarkeit des Service park.ME von Trafficpass gilt folgendes:
• eine aktive Internetverbindung durch den Telekom-Service-Provider
• das Trafficpass-Kundenportal unter www.trafficpass.com ist grundsätzlich auf
24/7-Basis verfügbar. Bei Störungen des Internets sowie bei Wartungsarbeiten
kann es jedoch zu Einschränkungen kommen.
Trafficpass ist in den oben genannten Fällen für ihre Dauer nicht zur Erbringung der
betroffenen Leistungen im Rahmen des Trafficpass-Systems verpflichtet.
11. Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen Trafficpass und dem Benutzer ist auf unbestimmte Dauer
abgeschlossen. Er kann von jedem der Vertragspartner jeweils mit Wirkung auf den
letzten Tag des Folgemonats, in dem die Kündigungserklärung zugeht, gekündigt
werden. Trafficpass wird jedenfalls etwaige Entgeltvorauszahlungen für Leistungen
von Trafficpass (z. B. Serviceentgelt) für Folgemonate zurückerstatten.
12. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand ist Wien.
